Tipps für die Freiberuflichkeitkeit

Sie möchten zukünftig freiberuflich tätig sein? Dann können Sie hier einige Tipps nachlesen.

Freiberuflich als Pflegekraft


Pflegefachkräfte und Pflegehelfer können sich jederzeit selbstständig machen und in die Freiberuflichkeit gehen! Der Bedarf an Pflegefachkräften und Pflegehelfer ist gleichermaßen hoch.

Freiberufliche Pflegekräfte (Freelancer) arbeiten auf eigene Rechnung und sie haben die Freiheit ihre Arbeitszeiten frei zu bestimmen. Für die Qualität ihrer Arbeit sind sie selbst verantwortlich!

Für eine erfolgreiche Freiberuflichkeit sollte man folgende Kriterien erfüllen:

  • Spontanität
  • Flexibilität
  • Empathie
  • Professionalität

Aufträge entstehen meist kurzfristig durch Ausfälle in den Einrichtungen (z.B. Krankmeldungen, Urlaube, Mutterschutz, Kündigungen.) Dann sind Freiberufler gefragt und müssen häufig sofort einspringen. Da Freiberufler jedoch ihre Zeit frei einteilen können, obliegt es ihnen zu- oder abzusagen.

Honorar gibt es nur für tatsächlich geleistete Stunden, daher sollten für Urlaub oder sonstige Verdienstausfälle, Rücklagen gebildet werden.


Um freiberuflich tätig zu sein müssen Sie folgendes vorab erledigen:


  • Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder holen Sie sich ein Gesundheitsattest von Ihrem Hausarzt
  • Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie eine Tätigkeit als Freiberufler aufnehmen. Sie erhalten von dort Ihre Steuernummer, die Sie auf Ihren Rechnungen vermerken müssen
  • Leistungen von Heilberufen sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Auf den Rechnungen erscheint dann der Hinweis „nach § 4 Nr. 14 UStG sind Leistungen von Pflegefachkräften von der Umsatzsteuer befreit“.
  • Beantragen Sie eine Rentenbefreiung bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese leitet dann ein Statusfeststellungsverfahren ein und im Falle der Rentenbefreiung erhalten Sie dann von dort eine entsprechende Bescheinigung. So können die Kunden vor Nachforderungen seitens der Sozialversicherungsträger schützen.
  • Entscheiden Sie sich, ob Sie in eine private Krankenversicherung wechseln oder in der gesetzlichen bleiben wollen.
  • Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab.
  • Melden Sie sich bei der Berufsgenossenschaft an.
  • Beantragen Sie ein Führungszeugnis. Falls Sie bereits eins haben, sollte es nicht älter als 3 Monate sein bei Tätigkeitsaufnahme sein.

Pflegeprofis-Nord stellt den Kontakt mit den Pflegeeinrichtungen her, fertigt Verträge für Sie und erstellt die AGB´s, schreibt Ihre Rechnungen und verschickt diese. Der Vorteil besteht darin, dass Sie, außer Arbeiten, nichts tun müssen. Sämtliche Hintergrundarbeiten werden für Sie erledigt und rechtlich abgesichert.

Wir unterstützen die Freiberufler bei allen Anträgen und fördern den Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft der Freiberufler.

In unserem Unternehmen legen wir großen Wert darauf jeden einzelnen „unserer Freiberufler“ zu unterstützen damit jeder einen Ansprechpartner hat. Es sollte trotz Selbstständigkeit ein miteinander geben, ein Austausch, ein „Wir Gefühl“.

Zu den Einsatzbereichen der Freiberufler gehören: Pflegeheime, Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste und Reha-Zentren.

Freiberufler wählen ihre Arbeitszeiten und Arbeitsorte selbst. Sie entscheiden einzig und allein, ob sie am Wochenende oder am Feiertag, Dienste übernehmen möchten und falls nur mit angepasstem Honorar.

Überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeit, verantwortungsreiche Tätigkeiten, neue Herausforderungen und die Möglichkeit interessante Erfahrung zu sammeln.

Freiberufler haben jedoch kein gesichertes Einkommen mehr und sie sollten finanzielle Rücklagern für Steuernachzahlungen, Krankenversicherungen und für Zeiten des „Nichtstuns“ bilden.

Freiberufler sind einkommenssteuerpflichtig und buchführungspflichtig.

Freiberufler müssen, falls Sie keine Rentenbefreiung beantragt haben, freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Ansonsten sollten Sie sich fachkundige Beratung bezüglich der Altersvorsorge suchen.

Sollten Sie in einem Angestelltenverhältnis sein, könnten Sie anfangs überlegen die Stunden zu reduzieren, da sich auch die Freiberuflichkeit mit der Festeinstellung vereinbaren lässt.

Aktuelle Rechtslage


Wir möchten, dass sich unsere Kunden sicher fühlen und arbeiten zukünftig bevorzugt mit Freiberufler/innen zusammen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt und über einen positiven Bescheid verfügen.

Tipps für Freiberufler:

  • Lassen Sie sich nicht auf dem Dienstplan führen
  • Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Einsatzzeiten von den üblichen Dienstzeiten abweichen
  • Nehmen Sie nicht an Teamsitzungen/ Fortbildungsveranstaltungen oder Betriebsversammlungen teil.
  • Nehmen Sie keine kostenlosen Leistungen durch die Auftraggeber an; dazu gehören Unterkunft, Beköstigung, Parkplatz, Dienstkleidung etc.
  • Tragen Sie kein Namensschild des Auftraggebers

Pflegeprofis-Nord übernimmt für die Vollständigkeit der Auflistung keine Gewähr.